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In Deutschland ist die Herstellung und Verwendung von Asbest seit 1993 verboten – in Gebäuden vor dem Stichtag 31.10.1993 können jedoch noch asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein.



1. Anfrage + Objektinfos (Fotos/Adresse/Baujahr)
2. Vor-Ort-Termin + Einschätzung / Planung
3. Probenahme/Labor (falls nötig)
4. Gerüst + Sanierung/Rückbau + Reinigung
5. Entsorgung + Nachweise + Abschlussdokumentation

Mit diesen Checklisten können Sie schnell klären, ob Verdacht besteht und welche Infos wir für eine zügige Einschätzung benötigen.